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Zahlung

Zahlung

1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.

2. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel Molitor eine Zwischenrechnung erstellen.

3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel Molitor vorbehalten.

4. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, daß das Hotel Molitor eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

5. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

6. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

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